Der Gesprächskreis Entrauchung
arbeitet unter dem Dach des
Fachverbandes Allgemeine Lufttechnik
im Verband Deutscher Maschinen- und
Anlagenbau e.V. (VDMA). Er hat jetzt
das Informationsblatt Nr. 3 unter
dem Titel "Entrauchung von Räumen im
Brandfall - Notwendige Zeiten für
Entfluchtung, Rettung, Löschangriff"
veröffentlicht.
Darin wird vorgeschlagen, die
Flucht-, Rettungs- und
Angriffsebenen in Gebäuden immer
mindestens 30 Minuten rauchfrei zu
halten und auch den Funktionserhalt
der Rauchabzugsanlagen für diesen
Zeitraum auszulegen. BrandAktuell
sprach mit Prof. Dr.-Ing. Wolfram
Klingsch, Universität Wuppertal, und
Jürgen Walter, Bezirksleiter der
Branddirektion Frankfurt am Main,
über erforderliche
Entrauchungszeiten.
In einem Berechnungsbeispiel
ermittelt das Informationsblatt
Selbstrettungszeiten von 8 bis 10
Minuten für 100 bis 200 Personen.
Sind diese Zeiten wirklich
erforderlich?
Klingsch: Diese
Selbstrettungszeiten sind für
großflächige Verkaufsstätten
relevant, in denen die zulässigen
Rettungsweglängen maximal ausgenutzt
werden. Die Praxis zeigt, dass
zumindest temporär Behinderungen und
Einschränkungen innerhalb der
Nutzeinheit die Flucht erschweren
und die Ausgänge auch nicht immer
ungehindert zugänglich sind. 8 bis
10 Minuten sind eine realistische,
wenn auch sehr knappe Annahme.
Sie haben in vielen
Computersimulationen die
Evakuierungsdauer von
Verkaufsstätten untersucht. Wie
wirken sich Einschränkungen und
Behinderungen der
Fluchtmöglichkeiten auf die
Selbstrettungszeiten aus?
Klingsch: Die
Evakuierungszeiten steigen bei
gleichen Längen in erster Linie mit
zunehmender Personenzahl; sie
verlängern sich drastisch bei
veränderten Rahmenbedingungen -
beispielsweise um mehr als das
Doppelte, wenn nur ein Rettungsweg
weniger verfügbar ist. Es kann
durchaus der Fall eintreten, dass
das Brandereignis selbst die
Zugänglichkeit des Fluchtwegs
blockiert.
Dann ist auch bei ordnungsgemäßer
Freihaltung der anderen Rettungswege
eine Evakuierung in einem
angemessenen Zeitrahmen nicht
erreichbar. Die Evakuierungszeiten
bei Eintritt von panikartigen
Situationen mit irrationalem
Verhalten der Flüchtenden, das
insbesondere bei Sicht- und
Atmungsbehinderungen aufgrund
zunehmender Verrauchung nicht
ausgeschlossen ist, können wir
allerdings nicht berechnen.
Das heißt, dann muss die Feuerwehr
die verbliebenen Personen retten.
Kommt das oft vor?
Walter: Bei Bränden in
Wohngebäuden kommt es fast immer -
besonders zu Nachtzeiten - zur
Personenrettung. Dazu sind die
Einsatzkräfte auch in der Lage, da
es hier jeweils nur um eine sehr
begrenzte Anzahl von Betroffenen
geht. Dagegen muss die Feuerwehr bei
Bränden in Sonderbauten, vor allem
wenn es sich um Kaufhäuser handelt,
eine größere Anzahl von Menschen,
die sich nicht selbst retten können,
ins Freie geleiten.
Für die Fremdrettung veranschlagt
das Informationsblatt eine
Rauchfreihaltung von 3 bis über 10
Minuten. Reicht diese Zeit aus?
Walter: Sie ist ein
Mindestmaß. Wenn nicht für
ausreichende Entrauchung gesorgt
ist, werden wir schon in einer
frühen Einsatzphase durch Rauch und
fehlende Sicht behindert. Wir wissen
dann nicht, ob alle Räumlichkeiten
schon evakuiert sind oder ob nicht
doch noch jemand orientierungslos
herumirrt oder durch Rauchgase
ohnmächtig wurde und versteckt in
einer Nische liegt. Nur wenn
effizient entraucht wird und die
Einsatzkräfte freie Sicht haben,
können sie schnell genug evakuieren
und Verletzte finden und in
Sicherheit bringen.
Laut Informationsblatt sollten
Rauchabzugsanlagen bei einem Brand
mindestens 30 Minuten lang
funktionieren. Sind die Rauchabzüge
in Verkaufsstätten überhaupt für
diese Dauer ausgelegt?
Klingsch: In den
bauordnungsrechtlichen Vorschriften
wird die Entrauchung nicht eindeutig
quantifiziert. Die neue Muster-
Verkaufsstättenverordnung macht
keine Zeitvorgaben für die
Entrauchung bzw. die Evakuierung,
sondern nur Vorgaben für die
Fluchtweglängen und -breiten. Nach
der Verordnung ist es aber
gestattet, die Entrauchung über die
normale Entlüftungsanlage zu
organisieren. Diese bringen aber
nach wenigen Minuten keine sinnvolle
Leistung mehr. Wir haben kürzlich im
Rahmen einer Untersuchung einen
Kassenbrand in einem mittelgroßen
Supermarkt simuliert. Trotz
laufender Entlüftung war der
Verkaufsraum in wenigen Minuten
verraucht.
Hat die Feuerwehr ähnliche
Erfahrungen mit Entlüftungsanlagen
gemacht?
Walter: Da muss ich Herrn
Klingsch zustimmen: Eine optimale
Entrauchung ist mit normalen
Abluftanlagen nicht gewährleistet.
Stellen wir uns einmal einen Brand
in einem typischen Geschäftshaus
vor: Die Brandabschnitte sind mit
Sprinklern ausgestattet; der Brand
wird bei Sprinklerauslösung ein
gewisses Stadium nicht oder selten
überschreiten und statisch bleiben;
eine Rauchableitung entsprechend der
Leistung der Lüftungsanlagen findet
zwar statt - aber aufgrund des
entstehenden Rauchvolumens, das ein
Vielfaches der normalen
Abluftleistung betragen kann, ist
mit der Verrauchung der
Räumlichkeiten und damit einer
Sichteintrübung und Behinderung von
Selbst- und Fremdrettung zu rechnen.
Deshalb sollte für Entlüftung und
Entrauchung jeweils ein separates
System eingebaut werden. Die
Dimensionierung der
Rauchabzugsanlagen sollte sich dabei
immer nach den Brandrisiken und den
gegebenen baulichen und
betrieblichen Rahmenbedingungen
richten.
Es besteht also ein nicht zu
vernachlässigendes Gefahrenpotenzial
hinsichtlich der Verrauchung von
Verkaufsstätten. Ließe sich dieses
Risiko reduzieren, indem die im
Informationsblatt geforderte
Rauchfreihaltungszeit von mindestens
30 Minuten in die entsprechenden
Brandschutzverordnungen aufgenommen
wird?
Walter: Ein fester Wert für
Rauchfreihaltung im Rahmen der
Brandschutzgesetze wäre meines
Erachtens nicht die optimale Lösung.
Letztendlich muss Entrauchung immer
objektorientiert durchgeführt
werden. Es können daher je nach
Objekt größere oder kleinere Zeiten
erforderlich sein. Dieser Richtwert
soll ja auch eher ein Denkanstoß für
Planer sein mit der Maßgabe, für die
Dauer einer zur Selbst- und
Fremdrettung notwendigen Mindestzeit
durch Rauch- und Wärmeabzug mit
funktionsgerechten Normbauteilen die
Entrauchung sicherzustellen.
Klingsch: Der Richtwert von 30
Minuten ist eine verallgemeinerte
Empfehlung für Evakuierungszeiten.
In der Regel beinhaltet er
ausreichend Reserven. Für größere
Verkaufsstätten mit ihrer komplexen
Gebäudegeometrie ist er jedoch sehr
knapp bemessen. Wenn keine
Einzelfalluntersuchung für ein
bestimmtes Gebäude durchgeführt
wurde, sollte dieser Wert zur
Orientierung herangezogen werden.
Sicher sind je nach Objekt
Abweichungen zu erwarten - doch man
sollte misstrauisch werden, wenn die
Entrauchung nur für 10 bis 15
Minuten gewährleistet ist.